Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 303 StGB
Ist Ihre Hauswand zum wiederholten Male mit Graffiti beschmiert worden oder sind sogar Fester eingeschmissen worden?
Ist Ihr Gartenhaus schon mehrfach von Einbrechern heimgesucht worden, die dann nur Chaos und Zerstörung zurückgelassen haben?
Ist Ihr Traumauto schon zum x-ten male zerkratzt worden?
Von dem Täter oder Tätern fehlt aber jede Spur?
Für diese immer wiederkehrenden Szenarien haben wir die praxiserprobten Lösungen!
Durch gezielte Ermittlungen in der entsprechenden Szene und zeitlich getimte Observationen können oftmals die Täter überführt werden; durch unsere gerichtsverwertbaren Berichte mit Bilddokumentationen haben Sie zudem die Möglichkeit, ältere Beschädigungen durch den Täter einzuklagen und sogar unsere Kosten als Detektivdienstleister durch den Täter ersetzt zu bekommen.
Die Berichterstattung erfolgt in jedem Fall minutiös und gerichtsverwertbar.